Alle zK: +++ Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung +++
Mit dieser Email wurde letzte Woche bevor es ins Wochenende ging darauf hingewiesen, dass
ab 01.01.2015 die Halbjahresregelung im Jahr der Zurruhesetzung wegfällt und Beamtinnen und Beamte für jeden Monat im Jahr der Zurruhesetzung 1/12 des Jahresurlaubs erhalten (Artikel 1 Nr. 4. b, in Kraft ab 01.01.2015). Gemäß SUV § 1 gelten die Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte für den Erholungsurlaub der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit entsprechend. Hierzu wurde mit Bezug 2 durch Kdo Lw mitgeteilt, dass somit die Regelungen der Erholungsurlaubsverordnung bereits im Vorgriff auf die ausstehende Änderung der einschlägigen Vorschriften auch für Soldatinnen und Soldaten gelten.
Dies bedeutet im konkreten Fall: bereits für das Jahr 2014 gilt der Anspruch von 30 Tagen Erholungsurlaub und ab 01.01.15 Wegfall der Halbjahresregelung und Berechnung des Anspruchs entsprechend 1/12 der tatsächlichen Dienstzeit bis Zurruhesetzung.
Um besondere Beachtung in Bezug auf Zurruhesetzungen im ersten Quartal 2015 wird gebeten.
Da habe ich persönlich auch wieder mal Pech (oder doch Glück?) gehabt. Es ändert zudem nichts an meinen 134 Tagen, denn diese Zahl ist die blanke Anzahl der Tage bis zu meinem letzten Tag als aktiver Soldat; aber meine persönliche „Endzeitplanung“ ist nun neu festzusetzen, da ich fünf Tage „gewinne“ oder „verliere“, je nachdem wie man es werten möchte.
Mir geht es auch zudem nicht um diese Gesetzesänderung und dem Wegfall der für mich ja zutreffenden Halbjahresregelung, sondern ganz banal um die „Art & Weise“, wie mit uns Soldaten erneut umgegangen wird.
Viele von uns angehende Pensionäre des ersten Quartals haben ihre dienstlichen und persönlichen Belange terminlich schon lange fest verplant. Einige sind schon im Urlaubs-, FvD- und Überstundenabbau, um alles auch gerade dem Dienstherrn gegenüber passend abzugelten. In meinem Umfeld weiß ich, dass einige meiner Kameraden nun Probleme bekommen werden, da z.B der schon lange gebuchte Urlaub nun gar nicht mehr mit den vorhandenen Urlaubstagen harmoniert.
Ich hätte mir grundsätzlich eine besondere Übergangslösung oder eine bessere Vorwarnung für das nun betroffene erste Quartal gewünscht. Das die bisherige Halbjahresregelung zu ändern war, dies steht außer Frage.
Aber gerade wir „alten Säcke“ sind solch sprunghafte und sportliche Entscheidungen ja eigentlich gewohnt. Ich denke da vergleichsweise auch an die damaligen Aktionen zum Urlaubsgeld, dem dreizehnten Monatsgehalt (besagtes Weihnachtsgeld), die Dienstreisemodalitäten, die Technikerzulage, Vergütungen im Allgemeinen, usw.!
Sehr nett ist doch auch, dass Soldaten, die offiziell in den Ruhestand verabschiedet werden, sich das obligatorische Wappen des Hauses selbst kaufen müssen, um es dann als Abschiedsgeschenk kredenzt zu bekommen. Abgesehen von der Peinlichkeit, dass Dienstgradabzeichen bei Beförderungen zurückgefragt bzw. von im Dienstgrad stehenden Kameraden erfragt werden, da keine vorrätig sind.
Da aber zukünftig gemäß „PSM 18“ die Personaldecke ja beispielsweise zum „Zeitsoldaten mit einer Dienstzeit von bis zu 25 Jahren“ getrimmt wird, werden sich solche Banalitäten ja entspannen, da man zwangsläufig auch länger im Dienstgrad stehen wird. Ich hoffe nur, dass der dann ausscheidende Soldat durch die Gesellschaft trotz eines relativ hohen Alters wieder aufgefangen wird. Denn leider haben wir in unserem Vaterland, dass bekannter Weise nun auch nicht mehr nur am Hindukusch verteidigt wird, leider keine britischen oder amerikanischen Verhältnisse, wo Soldaten grundsätzlich einen entsprechenden Rückhalt und Anerkennung genießen und die berufliche Vergangenheit als Vorteil für eine Eingliederung gesehen wird.
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